Algebra von Funktionen

Proposition: Umkehrabbildung I

Sei f:A→B eine partielle Abbildung. Ist f injektiv, dann ist auch die Umkehrrelation f−1:(B,A) eine injektive partielle Abbildung. Zudem gilt:

(f−1)−1=f

Theorem: Komposition partieller Abbildungen

Seien f:A→B und g:B→C partielle Abbildungen. Dann ist deren Komposition (g∘f):A→C wieder eine partielle Abbildung. Es gilt zudem:

(g∘f)(x)=g(f(x))für alle x∈Def(g∘f)

Proposition: Umkehrabbildung II

Eine Abbildung f:(A,B) ist genau dann eine Bijektion, wenn es eine Abbildung g:(B,A) gibt, sodass gilt:

In diesem Fall gilt zudem g=f−1.

Theorem: Kürzbarkeit

Seien A,B,C,D Mengen und f:A→B, g1,g2:B→C sowie h:C→D Abbildungen. Then gilt:

  1. Falls f surjektiv ist, dann gilt: (g1∘f=g2∘f)→g1=g2
  2. Falls h injektiv ist, dann gilt: (h∘g1=h∘g2)→g1=g2