Korrektheit des Resolutionskalküls

Die Korrektheit besagt, dass der Kalkül keine falschen Schlüsse zieht. Wenn aus einer Klauselmenge C die leere Klausel abgeleitet werden kann (CR), dann ist die Klauselmenge C auch tatsächlich unerfüllbar.

Lemma (Korrektheit)

Wenn CRD, dann CD.
Insbesondere: Wenn CR, dann ist C unerfüllbar.

Beweisskizze

  • Induktion über die Länge der Resolutionsableitung.
  • Basis: Startklauseln sind in C, also triviale Konsequenzen.
  • Schritt: Neue Klausel entsteht per Resolution aus zwei früheren, ist wegen lokaler Korrektheit eine semantische Konsequenz dieser; mit Induktionsannahme damit auch Konsequenz von C.