Korrektheit des Resolutionskalküls

Die Korrektheit besagt, dass der Kalkül keine falschen Schlüsse zieht. Wenn aus einer Klauselmenge C die leere Klausel abgeleitet werden kann (C⊢R◻), dann ist die Klauselmenge C auch tatsächlich unerfüllbar.

Lemma (Korrektheit)

Wenn C⊢RD, dann C⊨D.
Insbesondere: Wenn C⊢R□, dann ist C unerfüllbar.

Beweisskizze

  • Induktion über die Länge der Resolutionsableitung.
  • Basis: Startklauseln sind in C, also triviale Konsequenzen.
  • Schritt: Neue Klausel entsteht per Resolution aus zwei früheren, ist wegen lokaler Korrektheit eine semantische Konsequenz dieser; mit Induktionsannahme damit auch Konsequenz von C.